Barrierefreiheit.
Erklärung zur Barrierefreiheit · Stand: Juli 2026
Anspruch und Standard
Wir bemühen uns, diese Website und das darin enthaltene Online-Reservierungssystem im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab ist die EN 301 549 in Verbindung mit den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.
Umgesetzte Maßnahmen
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur inkl. sichtbarem Fokus und „Zum Inhalt springen"-Link,
- ausreichende Farbkontraste (mind. 4,5:1 für Text, 3:1 für große Schrift), maschinell geprüft,
- semantische Struktur (Überschriften-Hierarchie, Landmarken, beschriftete Formularfelder, Tabellen-Scopes),
- Alternativtexte für Bilder, ARIA-Attribute für interaktive Elemente (Menü, Dialoge, Akkordeons),
- Berücksichtigung von „Reduzierte Bewegung"-Systemeinstellungen (Animationen werden deaktiviert),
- responsive Darstellung inkl. Zoom bis 200 % ohne Funktionsverlust.
Bekannte Einschränkungen
- Einzelne dekorative japanische Schriftzeichen sind bewusst kontrastarm gestaltet; sie tragen keine Informationen, sind für Screenreader ausgeblendet und fallen unter die Ausnahme für dekorativen Text (WCAG 1.4.3).
- Die barrierefreie Fassung der Speisekarte ist die HTML-Speisekarte dieser Website.
Feedback und Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen? Bitte melden Sie sich — wir kümmern uns:
Telefon: +49 30 844 238 66 ·
E-Mail: info@1961-izakaya.de
Durchsetzungsverfahren
Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Verbraucher können sich bei Verstößen an die Marktüberwachungsbehörde wenden.